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Nr. 2 - Ratgeber Geld


Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Patientenverfügung

Vortrag
 

Abt. Dir. Andreas Stiegen

Stadtsparkasse Mönchengladbach
 

Mit einer Vorsorgevollmacht kann sich der Vollmachtgeber für den Fall absichern, dass er selbst nicht mehr für seine persönlichen Belange und Vermögensangelegenheiten sorgen kann. Die gerichtliche Anordnung einer Betreuung kann auf diese Weise vermieden werden.

Musterformulierungen und Anleitungen zum Abfassen einer Vorsorgevollmacht gibt es in großer Zahl, z. B. im Internet. Doch in der Praxis erweist sich so manche Vorsorgevollmacht, insbesondere für den Einsatz gegenüber Kreditinstituten, als problematisch oder sogar unbrauchbar. Korrekturen sind dann aber oft nicht mehr möglich, weil der Vollmachtgeber dazu nicht mehr in der Lage ist. Worauf sollte man also achten, damit dem eigenen Willen im Vorsorgefall die gewünschte Geltung zuteil wird?

Der Referent zeigt in einem Vortrag die Vorteile und Einsatzmöglichkeiten der Vorsorgevollmacht auf. Außerdem werden die Unterschiede zu Generalvollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung erklärt. Darüber hinaus erhalten die Zuhörer praktische Tipps und Empfehlungen, um Fallstricke bei der Ausgestaltung der Vollmacht zu vermeiden.

 

Donnerstag, 13. Oktober 2011, 19.00 Uhr

Stadtsparkasse Mönchengladbach

Bismarckplatz 10, 41063 Mönchengladbach

 

Die Teilnahme ist kostenlos.

Teilnehmerzahl maximal 80 Personen.

Kostenlose Parkmöglichkeit im Parkhaus Goebenstraße.

 


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